Mitgliedsbeitrag

gültig ab 1993/94 in Euro geändert ab 2001/2002

 

Der Beitrag gilt pro Geschäftsjahr und ist auch für angefangene Jahre voll zu entrichten.Das Geschäftsjahr beginnt am

01.10. eines Jahres und endet am 30.09. des Folgejahres. Eine Kündigung der Mitgliedschaft kann nur zum Ende

des jeweils laufenden Geschäftsjahres erfolgen. Bei einer Kündigung muß/müssen die Mitgliedskarte/n bis zum 30.09.

an den Verein zurückgegeben werden. Die Ausgabe der Mitgliedskarten kann erst einige Wochen nach dem Eintritt

erfolgen, da die Karten erst bestellt werden müssen.   

 

Alle Beträge in EURO

 

 

Erwachsene

 

30,68

 

Ehefrau/mann oder Partner eines erwachsenen Mitglieds

 

10,74

 

Wehr- oder Ersatzdienstleistende      *)

 

0,00

 

Arbeitslose ab 6 Monate     *)

 

0,00

 

Jugendliche und Volljährige bis 28 Jahre in Ausbildung höchstens     *)

 

24,54

 

 

 

Mit beiden Eltern im Verein

 

Mit einem Elternteil

 im Verein

 

Ohne Eltern

 im Verein

 

 

1. Jugendliche 15-17 Jahre

 

7,67

 

10,74

 

24,54

 

 

2. Jugendliche 15-17 Jahre

 

4,60

 

7,67

 

9,20

 

 

3., 4. usw. Jugendliche 15-17 Jahre

 

4,60

 

4,60

 

6,14

 

 

1. Kind / Schüler/-in bis 14 Jahre

 

4,60

 

7,67

 

18,41

 

 

2. Kind / Schüler/-in bis 14 Jahre

 

3,07

 

4,60

 

6,14

 

 

3., 4. usw. Kind / Schüler/-in bis 14 Jahre

 

3,07

 

3,07

 

4,60

 

 

Die Zahl der Jugendlichen u. Kinder / Schüler/-innen einer Familie werden bei der Ermittlung des Beitrags zusammengerechnet.

 

*) Um die Beitragsermäßigung in Anspruch nehmen zu können, müssen sich die Mitglieder bis zum 30.04. jeden Jahres

beim Vereinsvorsitzendem melden. Anderenfalls wird der volle Beitrag fällig.