Mitgliedsbeitrag
gültig ab 1993/94 in Euro geändert ab 2001/2002
Der Beitrag gilt pro Geschäftsjahr und ist auch für angefangene Jahre voll zu entrichten.Das Geschäftsjahr beginnt am
01.10. eines Jahres und endet am 30.09. des Folgejahres. Eine Kündigung der Mitgliedschaft kann nur zum Ende
des jeweils laufenden Geschäftsjahres erfolgen. Bei einer Kündigung muß/müssen die Mitgliedskarte/n bis zum 30.09.
an den Verein zurückgegeben werden. Die Ausgabe der Mitgliedskarten kann erst einige Wochen nach dem Eintritt
erfolgen, da die Karten erst bestellt werden müssen.
Alle Beträge in EURO
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Erwachsene |
30,68 |
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Ehefrau/mann oder Partner eines erwachsenen Mitglieds |
10,74 |
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Wehr- oder Ersatzdienstleistende *) |
0,00 |
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Arbeitslose ab 6 Monate *) |
0,00 |
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Jugendliche und Volljährige bis 28 Jahre in Ausbildung höchstens *) |
24,54 |
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Mit beiden Eltern im Verein |
Mit einem Elternteil im Verein |
Ohne Eltern im Verein |
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1. Jugendliche 15-17 Jahre |
7,67 |
10,74 |
24,54 |
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2. Jugendliche 15-17 Jahre |
4,60 |
7,67 |
9,20 |
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3., 4. usw. Jugendliche 15-17 Jahre |
4,60 |
4,60 |
6,14 |
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1. Kind / Schüler/-in bis 14 Jahre |
4,60 |
7,67 |
18,41 |
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2. Kind / Schüler/-in bis 14 Jahre |
3,07 |
4,60 |
6,14 |
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3., 4. usw. Kind / Schüler/-in bis 14 Jahre |
3,07 |
3,07 |
4,60 |
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Die Zahl der Jugendlichen u. Kinder / Schüler/-innen einer Familie werden bei der Ermittlung des Beitrags zusammengerechnet.
*) Um die Beitragsermäßigung in Anspruch nehmen zu können, müssen sich die Mitglieder bis zum 30.04. jeden Jahres
beim Vereinsvorsitzendem melden. Anderenfalls wird der volle Beitrag fällig.